Elterninfo Datenschutz
Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung Hebammenteam Lebensstern
Wibiloplatz 1
66540 Wiebelskirchen
www.hebammenteam-lebensstern.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgabenaus § 630 f Abs. 3 BGB sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der Berufsordnung der Länder.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Name: Kreisstadt Neunkirchen
Anschrift: Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden
Hinweis:
Nach der ab dem 25.05.2016 in Kraft getretenen und ab dem 25.05.2018 anzuwendenden Datenschutzverordnung (DSGVO) haben wir Sie darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, evtl. Bankdaten, somit sämtliche persönliche Daten, die Sie uns im Rahmen der Unterzeichnung der Behandlungs- und Kursverträge oder durch die persönliche Übermittlung im Rahmen von E-Mail Kontakten, Telefonaten, WhatsApp-Kontakten etc. übermittelt haben, einzig und allein zum Zwecke der Durchführung unserer Hebammentätigkeit benötigt werden und aufgrund gesetzlicher Berechtigung erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die von Ihnen übermittelten/erfragten Daten personenbezogener Art dienen allein dem Zweck der Durchführung des anstehenden und begründeten Vertragsverhältnisses (Hebammenbehandlungsvertrag). Für jede darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und Erhebungen zusätzlicher Informationen, bedarf es regelmäßig der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden freiwillig schriftlich erteilen.
Einwilligung in die Datennutzung
Sind Sie mit der den folgenden Nutzungszwecken ihrer Daten einverstanden, kreuzen Sie bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei.
Ich willige mit meiner Auswahl ausdrücklich ein, dass Partnerinnen des Hebammenteams Lebensstern oder die mit ihnen kooperieren, mit mir über WhatsApp, SMS, Festnetz oder Mobiltelefon kommunizieren. Ich gestatte auch, dass die Hebammen mit mir über WhatsApp, sofern sich die WhatsApp-Nachricht ausschließlich an mich richtet und nicht innerhalb einer WhatsApp Gruppe erfolgt, Kontakt aufzunehmen. Der Eintritt in Kursinformations-WhatsApp-Gruppen auf Einladung der Kursleiterin erfolgt freiwillig und es ist mir bewusst, dass vor mir eingestellte Informationen und Daten allen Mitgliedern der Gruppe frei zugänglich sind. Mir ist bekannt, dass der WhatsApp Dienst nicht sicher ist und dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass WhatsApp Zugriff auf die Daten nimmt. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten selbst mit unverschlüsselter WhatsApp an eine der Hebammen des Hebammenteams verschickt habe, genehmige ich die Speicherung meiner Telefonnummer auf dem Mobiltelefon der jeweiligen kontaktierten Hebamme, für die Dauer der Betreuung.
Einwilligungserklärung
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten und meiner Bankdaten, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung, die ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Widerruf: Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Hierbei gelten allerdings die gesetzlichen Vorgaben für Hebammen zur Speicherung der Daten als vorrangig. Die an der Vertragsübermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Personen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und der DBSG umzusetzen. Der Widerruf kann entweder per E-Mail oder postalisch an das Hebammenteam übermittelt werden. Es entstehen Ihnen dabei keine gesonderten Kosten.
Den Widerruf richten Sie an: Hebammenteam Lebensstern, Wibiloplatz 1, 66540 Neunkirchen
Führt der Widerruf dazu, dass der Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vertragliche Verpflichtung der Hebammen gegenüber der den Widerruf erklärenden Person. Dem Einwilligenden steht es jederzeit zu, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht-Saarland (LDA) zu beschweren.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.